Mindestlohn 2027

Nachschlagewerk · Stand November 2026

Mindestlohn 2027: 14,60 € pro Stunde – pro Monat, netto und Minijob

Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 € brutto je Stunde. Hier stehen der Monatslohn für fünf übliche Arbeitszeiten, die neue Minijob-Grenze, der Vergleich mit 2026 und jede Zahl mit ihrer amtlichen Quelle.

Morgens in der Küche eines Landgasthofs: Ein Koch schneidet an einem Edelstahltisch Brot, eine junge Küchenhilfe mit roter Schürze trägt einen Stapel Teller an ihm vorbei.
Im Gastgewerbe lag im April 2025 fast jedes zweite Beschäftigungsverhältnis unter dem Mindestlohn von 2026.
Inhalt
  1. Warum eine einzige Zahl nicht reicht
  2. Die Werte 2027 auf einen Blick
  3. Mindestlohn 2027 pro Monat
  4. Die Minijob-Grenze 2027: 633 €
  5. 2026 und 2027 im Vergleich
  6. Für wen der Mindestlohn gilt
  7. So prüfen Sie Ihren Lohn für 2027
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt ab dem 1. Januar 2027 14,60 € brutto je Zeitstunde. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, ausgefertigt am 5. November 2025 und am 7. November 2025 im Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 268 verkündet⁠12. Gegenüber 13,90 € im Jahr 2026⁠3 steigt er um 0,70 € oder 5,04 Prozent.

Warum eine einzige Zahl nicht reicht

Wer nach dem Mindestlohn 2027 sucht, will meist etwas anderes wissen als den Stundensatz: was am Monatsende auf der Abrechnung steht, was davon netto bleibt, wie viele Stunden ein Minijob noch erlaubt oder was eine Stelle den Betrieb kostet. Jede dieser Fragen hängt an weiteren Werten, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlicher Verbindlichkeit festgelegt werden. Manche stehen seit einem Jahr fest, andere liegen im November 2026 erst als Kabinettsbeschluss oder als Vorausberechnung vor.

Die Erhöhung betrifft viele Beschäftigte. Das Statistische Bundesamt schätzt, dass vom Anstieg auf 14,60 € bis zu 7 Millionen Beschäftigungsverhältnisse betroffen sein könnten, rund 18 Prozent aller Jobs, gemessen an den Verdiensten vom April 2025; die Zahl ist eine Obergrenze, weil spätere Lohnerhöhungen nicht berücksichtigt sind⁠4. Beim Schritt auf 13,90 € lag der Anteil im Gastgewerbe bei 47 Prozent⁠4.

Die Werte 2027 auf einen Blick

Jeder Wert trägt einen Status: festgelegt (rechtsverbindlich beschlossen), Entwurf (vom Kabinett beschlossen, aber noch nicht in Kraft) oder Prognose (amtliche Vorausberechnung oder fortgeschriebener Vorjahreswert). Was die Begriffe genau bedeuten, erklärt die Methodik.

Wert20262027Status 2027
Mindestlohn je Stunde13,90 €14,60 €festgelegt⁠15
Minijob-Verdienstgrenze im Monat603 €633 €festgelegt⁠67
Übergangsbereich (Midijob)603,01 € bis 2.000 €633,01 € bis 2.000 €festgelegt, aus Minijob-Grenze und § 20 SGB IV⁠89
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag Krankenversicherung2,9 %2,9 %festgelegt⁠10
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung5.812,50 €6.375 €Entwurf, Zustimmung des Bundesrats ausstehend⁠1112
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung8.450 €8.850 €Entwurf, wie oben⁠713
Beitragssatz Rentenversicherung18,6 %18,6 %Prognose der Deutschen Rentenversicherung⁠714

Mindestlohn 2027 pro Monat

Für den Monatslohn rechnen wir mit 4,33 Wochen je Monat: Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33. Die Konvention ist verbreitet, aber nicht die einzige; wer mit 52 Wochen ÷ 12 Monate rechnet, kommt bei 40 Stunden auf 2.530,67 € statt 2.528,72 €. Entscheidend ist rechtlich nur, dass jede geleistete Stunde mit mindestens 14,60 € bezahlt wird.

Wochenstunden2026 (13,90 €)2027 (14,60 €)Mehr pro Monat2027 pro Jahr
20 Stunden1.203,74 €1.264,36 €+60,62 €15.172,32 €
30 Stunden1.805,61 €1.896,54 €+90,93 €22.758,48 €
35 Stunden2.106,55 €2.212,63 €+106,08 €26.551,56 €
38,5 Stunden2.317,20 €2.433,89 €+116,69 €29.206,68 €
40 Stunden2.407,48 €2.528,72 €+121,24 €30.344,64 €

Alle Beträge sind Bruttobeträge; der Jahreswert ist der Monatswert mal zwölf, ohne Sonderzahlungen. Eine Besonderheit betrifft die Teilzeit: Bis zu einem Monatsverdienst von 2.000 € gilt der Übergangsbereich mit ermäßigten Arbeitnehmerbeiträgen⁠8. Zum Mindestlohn 2027 reicht er bis zu rund 31,6 Wochenstunden, die Beispiele mit 20 und 30 Stunden liegen also beide darin. Was das für das Netto bedeutet, zeigt der Ratgeber zum Midijob 2027.

Die Minijob-Grenze 2027: 633 €

Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den Mindestlohn gekoppelt. Sie entspricht dem Lohn für zehn Wochenstunden: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro⁠15. Für 2027 ergibt das 632,67 €, also 633 € im Monat und 7.596 € im Jahr⁠6. Weil Grenze und Stundenlohn gemeinsam steigen, bleibt die erlaubte Arbeitszeit zum Mindestlohn mit rund 43 Stunden im Monat praktisch gleich⁠6. Einzelheiten zu Stunden, gelegentlichem Überschreiten und den Abgaben stehen im Ratgeber zum Minijob 2027.

2026 und 2027 im Vergleich

20262027Veränderung
Mindestlohn je Stunde13,90 €14,60 €+0,70 € (+5,04 %)
Monatslohn bei 40 Stunden2.407,48 €2.528,72 €+121,24 €
Minijob-Grenze im Monat603 €633 €+30 €
Minijob-Grenze im Jahr7.236 €7.596 €+360 €
Minijob-Stunden im Monat zum Mindestlohn43,3843,36praktisch unverändert
Untergrenze Übergangsbereich603,01 €633,01 €+30 €

Die Werte für 2026 stammen aus denselben amtlichen Quellen⁠578. Die Rechnung für jede Zeile liegt offen; die Methodik beschreibt Rundung und Konventionen.

Für wen der Mindestlohn gilt

Der Mindestlohn gilt bundesweit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von Branche und Region. § 22 des Mindestlohngesetzes nimmt einige Gruppen aus: Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende und ehrenamtlich Tätige, Pflichtpraktika sowie Orientierungs- und begleitende Praktika von bis zu drei Monaten und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung⁠16. Ob ein Praktikum ausgenommen ist, richtet sich nach seiner tatsächlichen Gestaltung, nicht nach der Bezeichnung im Vertrag⁠16.

So prüfen Sie Ihren Lohn für 2027

  1. Den Stundenlohn ermitteln. Bei festem Monatsgehalt: Gehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33). Liegt das Ergebnis unter 14,60 €, muss der Lohn zum 1. Januar 2027 steigen.
  2. Die Arbeitszeit einordnen. Bis 633 € im Monat ist es ein Minijob, bis 2.000 € ein Midijob mit ermäßigten Beiträgen, darüber gelten die vollen Sätze.
  3. Die Abzüge nachrechnen. Unser Ratgeber Mindestlohn 2027 netto zeigt die Sozialabgaben bei 40 Stunden für Beschäftigte mit und ohne Kinder und den Weg zur Lohnsteuer.
  4. Als Arbeitgeber die Gesamtkosten planen. Der Ratgeber zu den Arbeitgeberkosten rechnet die Arbeitgeberanteile für jede Arbeitszeit.
  5. Im Januar die erste Abrechnung prüfen. Stundenlohn, Grenzwerte und Beiträge sollten den Werten oben entsprechen.

Wie sich der Mindestlohn seit 2015 entwickelt hat und wie die Kommission entscheidet, zeigt der Ratgeber zur Entwicklung 2015 bis 2027; den Vergleich mit Frankreich, den Benelux-Staaten, Österreich und Genf der Ratgeber Mindestlohn 2027 in Europa.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027 pro Stunde?

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland liegt vom 1. Januar 2027 an bei 14,60 € brutto je Zeitstunde. Rechtsgrundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, ausgefertigt am 5. November 2025 und verkündet im BGBl. 2025 I Nr. 268. 2026 sind es 13,90 €; die Erhöhung beträgt 0,70 € oder 5,04 Prozent.

Wie viel ist der Mindestlohn 2027 pro Monat?

Das hängt von der Arbeitszeit ab. Mit 4,33 Wochen je Monat gerechnet sind es bei 20 Wochenstunden 1.264,36 €, bei 30 Stunden 1.896,54 €, bei 35 Stunden 2.212,63 €, bei 38,5 Stunden 2.433,89 € und bei 40 Stunden 2.528,72 € brutto im Monat.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027 bei einer 40-Stunden-Woche?

Bei 40 Wochenstunden ergibt der Mindestlohn von 14,60 € rund 2.528,72 € brutto im Monat (14,60 € × 40 × 4,33) und 30.344,64 € im Jahr. Wer stattdessen mit 52 Wochen ÷ 12 Monate rechnet, kommt auf 2.530,67 € im Monat; beide Umrechnungen sind gebräuchlich.

Wie viel ist der Mindestlohn 2027 netto?

Bei 40 Wochenstunden ziehen die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers nach unserer Rechnung 534,82 € (mit Kind) oder 549,99 € (kinderlos) vom Brutto von 2.528,72 € ab. Vor der Lohnsteuer bleiben also 1.993,90 € beziehungsweise 1.978,73 €. Die Lohnsteuer hängt von Steuerklasse, Freibeträgen und Kirchenzugehörigkeit ab; wir weisen sie nicht pauschal aus.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Die Verdienstgrenze im Minijob steigt am 1. Januar 2027 von 603 € auf 633 € im Monat, 7.596 € im Jahr. Sie folgt dem Mindestlohn: 14,60 € × 130 ÷ 3 ergibt 632,67 €, aufgerundet 633 €. Zum Mindestlohn sind das rund 43 Arbeitsstunden im Monat.

Wie berechne ich meinen Mindestlohn 2027 pro Monat (Rechner)?

Stundenlohn mal Wochenstunden mal 4,33. Für 25 Stunden pro Woche also 14,60 € × 25 × 4,33 = 1.580,45 €. Wer im Stundenlohn bezahlt wird, erhält in Monaten mit mehr Arbeitstagen entsprechend mehr; maßgeblich ist, dass jede geleistete Stunde mit mindestens 14,60 € vergütet wird.

Gilt der Mindestlohn 2027 in ganz Deutschland und für alle?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt bundesweit einheitlich, ohne Unterschied zwischen Ost und West oder zwischen Branchen. Ausgenommen sind nach § 22 Mindestlohngesetz unter anderem Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, bestimmte Pflicht- und Orientierungspraktika sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.

Wann steigt der Mindestlohn das nächste Mal?

Die Mindestlohnkommission beschließt alle zwei Jahre über die Anpassung; ihr letzter Beschluss vom 27. Juni 2025 legte die Stufen für 2026 und 2027 fest. Nach diesem Rhythmus steht der nächste Beschluss 2027 an. Einen Wert für 2028 gibt es bisher nicht.

Quellen

  1. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5). Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Abgerufen 8. Nov. 2026.
  2. Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (BGBl. 2025 I Nr. 268). Bundesgesetzblatt, recht.bund.de, 7. Nov. 2025. Abgerufen 8. Nov. 2026.
  3. Mindestlohn. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Abgerufen 8. Nov. 2026.
  4. Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2026 betrifft bis zu 4,8 Millionen Jobs. Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. 025, 22. Jan. 2026. Abgerufen 9. Nov. 2026.
  5. Einführung und Anpassungen des Mindestlohns. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Abgerufen 8. Nov. 2026.
  6. Minijob 2027: Verdienstgrenze und Mindestlohn steigen. Minijob-Zentrale, 7. Okt. 2026. Abgerufen 9. Nov. 2026.
  7. Werte der Rentenversicherung. Deutsche Rentenversicherung, 1. Juli 2026. Abgerufen 9. Nov. 2026.
  8. Midijob. Minijob-Zentrale. Abgerufen 9. Nov. 2026.
  9. § 20 SGB IV: Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen 9. Nov. 2026.
  10. Zusatzbeitragssatz bleibt auch 2027 stabil. Bundesministerium für Gesundheit, 30. Okt. 2026. Abgerufen 9. Nov. 2026.
  11. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Bundesministerium für Gesundheit, 3. Sept. 2026. Abgerufen 9. Nov. 2026.
  12. Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungs-Rechengrößen 2027. Deutsche Rentenversicherung, 8. Okt. 2026. Abgerufen 9. Nov. 2026.
  13. Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2027. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Abgerufen 9. Nov. 2026.
  14. Frühjahrsfinanzschätzung 2026 für die allgemeine Rentenversicherung. Deutsche Rentenversicherung Bund. Abgerufen 9. Nov. 2026.
  15. § 8 SGB IV: Geringfügige Beschäftigung und Geringfügigkeitsgrenze. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen 9. Nov. 2026.
  16. § 22 Mindestlohngesetz: Persönlicher Anwendungsbereich. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen 8. Nov. 2026.

Aktualisiert 9. Nov. 2026: Erstveröffentlichung mit den amtlichen Werten für 2026 und 2027, Stand 9. November 2026.