Mindestlohn 2027

Mindestlohn 2027 netto: was von 14,60 € bei 40 Stunden bleibt

Von 2.528,72 € brutto gehen 2027 zuerst die Sozialversicherungsbeiträge ab, dann die Lohnsteuer. Den ersten Teil rechnen wir auf den Cent, für den zweiten zeigen wir den amtlichen Rechenweg.

Eine Frau im grauen Kapuzenpullover sitzt abends am Küchentisch einer Mietwohnung und liest eine ausgedruckte Lohnabrechnung, daneben eine Teetasse, ein Kugelschreiber und Briefumschläge.
Zwischen Brutto und Auszahlung liegen zwei Rechnungen: die Sozialabgaben und die Lohnsteuer.
Inhalt
  1. Die Frage hinter „netto“
  2. Die Beitragssätze 2027 und ihr Stand
  3. Sozialabgaben bei 40 Stunden zum Mindestlohn 2027
  4. Steuerklasse I und III im Vergleich
  5. Wie die Lohnsteuer berechnet wird
  6. Ein Sonderfall: Sachsen
  7. 2026 und 2027 vor Lohnsteuer
  8. Teilzeit: weniger Abzüge im Übergangsbereich
  9. So ermitteln Sie Ihr eigenes Netto
  10. Häufige Fragen
  11. Quellen

Die meisten Suchanfragen nach dem Mindestlohn enden bei derselben Frage: Was bleibt davon übrig? Die Antwort hat zwei Teile. Die Sozialversicherungsbeiträge folgen festen Sätzen und lassen sich genau rechnen. Die Lohnsteuer hängt von persönlichen Merkmalen ab, die keine Tabelle allgemein abbilden kann.

Die Frage hinter „netto“

Ab dem 1. Januar 2027 gilt ein Mindestlohn von 14,60 € je Stunde⁠1. Bei 40 Wochenstunden und 4,33 Wochen je Monat ergibt das 2.528,72 € brutto im Monat. Von diesem Betrag zieht der Arbeitgeber zwei Dinge ab und führt sie ab: die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung und die Lohnsteuer, gegebenenfalls mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Der erste Teil lässt sich allgemein berechnen. Er hängt nur vom Bruttolohn, von der Krankenkasse und davon ab, ob die Person Kinder hat.

Die Beitragssätze 2027 und ihr Stand

VersicherungSatz gesamtAnteil BeschäftigteStand 2027
Rentenversicherung18,6 %9,3 %Prognose: Vorausberechnung der Deutschen Rentenversicherung⁠2
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %festgelegt: § 341 Abs. 2 SGB III⁠3
Krankenversicherung, allgemeiner Satz14,6 %7,3 %festgelegt⁠4
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 %1,45 %festgelegt für 2027⁠5
Pflegeversicherung3,6 %1,8 %, kinderlos 2,4 %festgelegt seit 1. Januar 2025⁠6

Kranken- und Pflegeversicherung teilen sich Arbeitgeber und Beschäftigte je zur Hälfte, den Zusatzbeitrag eingeschlossen⁠4. Den Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Prozentpunkten tragen Beschäftigte allein. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren zahlen weniger: mit zwei Kindern 1,55 Prozent, mit drei 1,3, mit vier 1,05 und ab fünf Kindern 0,8 Prozent⁠6. Der Zusatzbeitrag ist ein Durchschnittswert; jede Krankenkasse setzt ihren eigenen fest⁠4.

Sozialabgaben bei 40 Stunden zum Mindestlohn 2027

Positionkinderlos1 Kind2 Kinder3 Kinder
Rentenversicherung 9,3 %235,17 €235,17 €235,17 €235,17 €
Arbeitslosenversicherung 1,3 %32,87 €32,87 €32,87 €32,87 €
Krankenversicherung 8,75 % (7,3 % + 1,45 %)221,26 €221,26 €221,26 €221,26 €
Pflegeversicherung60,69 € (2,4 %)45,52 € (1,8 %)39,20 € (1,55 %)32,87 € (1,3 %)
Summe Sozialabgaben549,99 €534,82 €528,50 €522,17 €
Brutto minus Sozialabgaben1.978,73 €1.993,90 €2.000,22 €2.006,55 €

Gerechnet ist mit 2.528,72 € brutto, jede Position auf den Cent gerundet. Der Lohn liegt weit unter den Beitragsbemessungsgrenzen von 2027⁠7, die Sätze gelten also auf den vollen Betrag.

Steuerklasse I und III im Vergleich

Die Steuerklasse ändert an den Sozialabgaben nichts. Sie bestimmt allein, wie die Lohnsteuer berechnet wird. In Steuerklasse I sind Ledige sowie Verheiratete, Verwitwete und Geschiedene, die nicht in Klasse III oder IV fallen. Steuerklasse III erhalten Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben, wenn der Ehepartner auf gemeinsamen Antrag in Steuerklasse V eingereiht ist⁠8.

Fall, 40 Stunden, 2.528,72 € bruttoSozialabgabenBrutto minus SozialabgabenLohnsteuer
Steuerklasse I, kinderlos549,99 €1.978,73 €nach Grundtarif, siehe unten
Steuerklasse I, 1 Kind534,82 €1.993,90 €nach Grundtarif, siehe unten
Steuerklasse III, 1 Kind534,82 €1.993,90 €nach Splittingverfahren, siehe unten
Steuerklasse III, 2 Kinder528,50 €2.000,22 €nach Splittingverfahren, siehe unten

Beträge für die Lohnsteuer nennen wir bewusst nicht. Sie hängen neben der Steuerklasse von eingetragenen Freibeträgen, der Kirchensteuerpflicht und dem Bundesland ab, und jede pauschale Zahl wäre für einen Teil der Leserinnen und Leser falsch.

Wie die Lohnsteuer berechnet wird

Das Verfahren steht in § 39b Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes⁠9:

  1. Der Arbeitgeber rechnet den Monatslohn auf ein Jahr hoch (× 12).
  2. Davon zieht er unter anderem den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, den Sonderausgaben-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale ab, die sich aus den Beiträgen zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ergibt.
  3. Auf den verbleibenden Jahresbetrag wendet er in den Steuerklassen I, II und IV den Grundtarif an, in Steuerklasse III den Tarif nach § 32a Abs. 5, das Splittingverfahren.
  4. Die Jahressteuer wird durch zwölf geteilt und monatlich einbehalten.

Für die maschinelle Berechnung gibt das Bundesministerium der Finanzen einen Programmablaufplan heraus⁠9, nach dem Lohnabrechnungsprogramme rechnen. Wer seinen eigenen Wert wissen will, findet ihn in der Lohnabrechnung oder rechnet ihn mit diesem amtlichen Verfahren nach.

Ein Sonderfall: Sachsen

In Sachsen ist die Pflegeversicherung anders aufgeteilt, weil dort bei ihrer Einführung kein Feiertag gestrichen wurde. Beschäftigte tragen 2,3 statt 1,8 Prozent, Eltern mit mehreren Kindern jeweils 0,5 Prozentpunkte mehr als in den übrigen Ländern⁠6. Bei 40 Stunden zum Mindestlohn 2027 sind das für Beschäftigte mit einem Kind 58,16 € statt 45,52 € im Monat.

2026 und 2027 vor Lohnsteuer

40 Stunden2026 (13,90 €)2027 (14,60 €)
Brutto im Monat2.407,48 €2.528,72 €
Sozialabgaben, 1 Kind509,18 €534,82 €
Brutto minus Sozialabgaben, 1 Kind1.898,30 €1.993,90 €
Brutto minus Sozialabgaben, kinderlos1.883,85 €1.978,73 €

Für 2026 sind dieselben Sätze angesetzt, weil sie sich nach heutigem Stand zwischen beiden Jahren nicht unterscheiden⁠52. Vor der Lohnsteuer bleiben 2027 bei 40 Stunden rund 95 € mehr im Monat.

Teilzeit: weniger Abzüge im Übergangsbereich

Bei 20 oder 30 Wochenstunden liegt der Monatslohn zum Mindestlohn 2027 unter 2.000 € und damit im Übergangsbereich. Dort zahlen Beschäftigte ermäßigte Beiträge, ohne dass ihre Rentenansprüche sinken⁠10. Bei 20 Stunden (1.264,36 € brutto) sind es nach unserer Rechnung 195,38 € statt regulär 267,42 € für Beschäftigte mit einem Kind. Die Formel und weitere Beispiele stehen im Ratgeber zum Midijob 2027.

So ermitteln Sie Ihr eigenes Netto

  1. Bruttolohn prüfen: Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33, mindestens 14,60 € je Stunde.
  2. Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse einsetzen statt des Durchschnitts von 2,9 Prozent; die Hälfte davon tragen Sie.
  3. Kinderzahl für die Pflegeversicherung prüfen: kinderlos 2,4 Prozent, mit Kind 1,8 Prozent, ab zwei Kindern unter 25 weniger.
  4. Steuerklasse und Freibeträge aus den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen übernehmen.
  5. Lohnsteuer nach dem amtlichen Verfahren berechnen oder der Lohnabrechnung entnehmen und mit dem Ergebnis vergleichen.

Am Ende steht eine Abrechnung, die sich Zeile für Zeile nachvollziehen lässt. Die Übersicht aller Werte für 2027 steht auf der Startseite.

Häufige Fragen

Wie viel ist der Mindestlohn 2027 netto bei 40 Stunden?

Vom Bruttolohn von 2.528,72 € gehen nach unserer Rechnung 534,82 € Sozialversicherungsbeiträge ab, wenn die beschäftigte Person ein Kind hat, und 549,99 €, wenn sie kinderlos ist. Vor der Lohnsteuer bleiben 1.993,90 € beziehungsweise 1.978,73 €. Wie viel Lohnsteuer anfällt, hängt von Steuerklasse und persönlichen Merkmalen ab.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse I und III beim Mindestlohn?

Die Sozialabgaben sind in beiden Steuerklassen gleich. Unterschiedlich ist nur die Lohnsteuer: In Steuerklasse I wird sie nach dem Grundtarif berechnet, in Steuerklasse III nach dem Splittingverfahren des § 32a Abs. 5 EStG. Steuerklasse III erhalten Verheiratete, deren Ehepartner auf gemeinsamen Antrag in Steuerklasse V eingereiht ist.

Wie viel weniger zahlen Eltern beim Mindestlohn 2027?

Der Unterschied liegt in der Pflegeversicherung. Kinderlose zahlen 2,4 Prozent, Eltern 1,8 Prozent, mit zwei bis fünf Kindern unter 25 Jahren weniger. Bei 40 Stunden zum Mindestlohn 2027 sind das 60,69 € kinderlos, 45,52 € mit einem Kind und 39,20 € mit zwei Kindern im Monat.

Warum nennt diese Seite keinen Nettobetrag nach Steuern?

Weil die Lohnsteuer von Angaben abhängt, die für jede Person anders sind: Steuerklasse, Freibeträge, Kirchensteuerpflicht und Bundesland. Die amtliche Berechnung folgt dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums. Wir rechnen nur, was sich aus veröffentlichten Sätzen eindeutig ergibt, und erfinden keine Steuerbeträge.

Quellen

  1. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5). Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Abgerufen 8. Nov. 2026.
  2. Frühjahrsfinanzschätzung 2026 für die allgemeine Rentenversicherung. Deutsche Rentenversicherung Bund. Abgerufen 9. Nov. 2026.
  3. § 341 SGB III: Beitragssatz und Beitragsbemessung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen 9. Nov. 2026.
  4. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Bundesministerium für Gesundheit, 3. Sept. 2026. Abgerufen 9. Nov. 2026.
  5. Zusatzbeitragssatz bleibt auch 2027 stabil. Bundesministerium für Gesundheit, 30. Okt. 2026. Abgerufen 9. Nov. 2026.
  6. Finanzierung der Pflegeversicherung. Bundesministerium für Gesundheit, 14. Sept. 2026. Abgerufen 9. Nov. 2026.
  7. Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2027. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Abgerufen 9. Nov. 2026.
  8. § 38b EStG: Lohnsteuerklassen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen 9. Nov. 2026.
  9. § 39b EStG: Einbehaltung der Lohnsteuer. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen 9. Nov. 2026.
  10. Midijob. Minijob-Zentrale. Abgerufen 9. Nov. 2026.

Aktualisiert 9. Nov. 2026: Erstveröffentlichung mit den Beitragssätzen für 2027, Stand 9. November 2026.