Mindestlohn-Entwicklung 2015 bis 2027: alle Erhöhungen und wie sie entstehen
Dreizehn Stufen in zwölf Jahren: Der Mindestlohn stieg von 8,50 € auf 14,60 €, um 71,8 Prozent. Die Tabelle zeigt jede Stufe mit ihrer Rechtsgrundlage, der Text das Verfahren dahinter.
Inhalt
Der Mindestlohn ist eine junge Institution. Seit 2015 gibt es ihn in Deutschland, und fast jede Erhöhung folgte demselben Verfahren: Eine Kommission der Sozialpartner schlägt vor, die Bundesregierung setzt um. Wer wissen will, was nach 2027 kommt, muss dieses Verfahren kennen.
Warum die Geschichte für 2027 zählt
Die Erhöhung auf 14,60 € ist die zweite Stufe eines Beschlusses aus dem Jahr 2025. Sie zeigt, wie der Mindestlohn heute entsteht: in Schritten, die Jahre im Voraus feststehen, und auf Grundlage der Lohnentwicklung in den Tarifverträgen. Das macht ihn planbar. Für Betriebe, die Personal kalkulieren, und für Beschäftigte, die ihre Lohnentwicklung einschätzen wollen, ist die Reihe der bisherigen Stufen der beste verfügbare Anhaltspunkt.
Alle Stufen von 2015 bis 2027
| gilt ab | je Stunde | Veränderung | Monatslohn bei 40 Std. | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2015 | 8,50 € | – | 1.472,20 € | § 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz |
| 01.01.2017 | 8,84 € | +0,34 € (+4,0 %) | 1.531,09 € | Mindestlohnanpassungsverordnung vom 15.11.2016 |
| 01.01.2019 | 9,19 € | +0,35 € (+4,0 %) | 1.591,71 € | Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung vom 13.11.2018 |
| 01.01.2020 | 9,35 € | +0,16 € (+1,7 %) | 1.619,42 € | Folgestufe |
| 01.01.2021 | 9,50 € | +0,15 € (+1,6 %) | 1.645,40 € | Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 09.11.2020 |
| 01.07.2021 | 9,60 € | +0,10 € (+1,1 %) | 1.662,72 € | Folgestufe |
| 01.01.2022 | 9,82 € | +0,22 € (+2,3 %) | 1.700,82 € | Folgestufe |
| 01.07.2022 | 10,45 € | +0,63 € (+6,4 %) | 1.809,94 € | Folgestufe |
| 01.10.2022 | 12,00 € | +1,55 € (+14,8 %) | 2.078,40 € | Mindestlohnerhöhungsgesetz vom 30.06.2022 |
| 01.01.2024 | 12,41 € | +0,41 € (+3,4 %) | 2.149,41 € | Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 24.11.2023 |
| 01.01.2025 | 12,82 € | +0,41 € (+3,3 %) | 2.220,42 € | Folgestufe |
| 01.01.2026 | 13,90 € | +1,08 € (+8,4 %) | 2.407,48 € | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 05.11.2025 |
| 01.01.2027 | 14,60 € | +0,70 € (+5,0 %) | 2.528,72 € | Folgestufe |
Werte und Rechtsgrundlagen nach dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales1; die Fünfte Verordnung ist im Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 268 verkündet2. Die Monatslöhne sind mit 4,33 Wochen je Monat gerechnet. Für die mit „Folgestufe“ bezeichneten Termine nennt das Ministerium keine eigene Rechtsgrundlage; sie gehören jeweils zur vorangehenden Verordnung, die mehrere Stufen auf einmal festlegte. Für 2027 bestätigt das Ministerium dies ausdrücklich: Die Fünfte Verordnung enthält 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 20273.
Von 8,50 € auf 14,60 € ist der Mindestlohn in zwölf Jahren um 6,10 € oder 71,8 Prozent gestiegen.
Wie die Mindestlohnkommission entscheidet
Zusammensetzung. Die Kommission besteht aus einer oder einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten ständigen Mitgliedern aus dem Kreis der Sozialpartner und zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht. Die Bundesregierung beruft sie alle fünf Jahre neu4.
Maßstab. Das Mindestlohngesetz gibt der Kommission eine Gesamtabwägung vor: Sie prüft, welche Höhe zu einem angemessenen Mindestschutz der Beschäftigten beiträgt, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und Beschäftigung nicht gefährdet. Dabei orientiert sie sich nachlaufend an der Tarifentwicklung5. Ihren Beschluss muss sie schriftlich begründen, und sie beobachtet laufend die Wirkungen des Mindestlohns auf Beschäftigung, Wettbewerb und Produktivität5.
Rhythmus. Die Kommission beschließt alle zwei Jahre über die Anpassung5. Ihren letzten Beschluss legte sie am 27. Juni 2025 vor; er umfasste die Stufen für 2026 und 20273.
Umsetzung. Die Bundesregierung macht den Vorschlag durch Rechtsverordnung verbindlich, ohne Zustimmung des Bundesrats. Vorher erhalten Verbände und Interessengruppen drei Wochen Zeit für Stellungnahmen. Die Verordnung tritt zu dem Datum in Kraft, das die Kommission beschlossen hat, frühestens am Tag nach ihrer Verkündung6. Inhaltlich ändern kann die Regierung den Vorschlag nicht; sie kann ihn nur unverändert übernehmen1. 2025 ist sie dem Vorschlag gefolgt3.
Die Ausnahme von 2022
Die Erhöhung auf 12 € am 1. Oktober 2022 kam nicht von der Kommission. Der Bundestag beschloss sie mit dem Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 30. Juni 20221. Mit 14,8 Prozent ist sie die größte Einzelerhöhung seit Einführung. Dasselbe Gesetz änderte auch die Regeln für geringfügige Beschäftigung1; seither ist die Minijob-Grenze als Lohn für zehn Wochenstunden zum Mindestlohn definiert7 und steigt mit jeder Stufe mit.
Was als Nächstes kommt
- 2027: Die Kommission berät nach dem Zweijahresrhythmus über die Anpassung ab 20285.
- Nach dem Beschluss: Das Ministerium legt einen Verordnungsentwurf vor; Verbände haben drei Wochen für Stellungnahmen6.
- Verordnung und Verkündung: Die Bundesregierung erlässt die Verordnung, die im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Die bisherigen Anpassungsverordnungen stammen alle aus dem November1.
- Inkrafttreten: zu dem von der Kommission beschlossenen Datum, bisher meist am 1. Januar.
Bis dahin gilt: 14,60 € ab dem 1. Januar 2027, ohne bekannten Folgewert. Was dieser Betrag pro Monat, netto und im Minijob bedeutet, steht auf der Startseite; wie Deutschland im Vergleich mit seinen Nachbarn liegt, im Ratgeber Mindestlohn 2027 in Europa.
Häufige Fragen
Wie hat sich der Mindestlohn seit 2015 entwickelt?
Er begann am 1. Januar 2015 mit 8,50 € und stieg in zwölf Schritten auf 14,60 € am 1. Januar 2027. Der größte Sprung war die Erhöhung auf 12 € am 1. Oktober 2022, die der Bundestag per Gesetz beschloss. Alle übrigen Stufen gingen auf Beschlüsse der Mindestlohnkommission zurück.
Wer legt den Mindestlohn fest?
Die Mindestlohnkommission schlägt die Anpassung vor, die Bundesregierung macht sie per Rechtsverordnung verbindlich. Die Regierung kann den Vorschlag nur unverändert übernehmen. Die Ausnahme war 2022, als der Gesetzgeber den Mindestlohn direkt auf 12 € anhob.
Wie entscheidet die Mindestlohnkommission?
Sie prüft in einer Gesamtabwägung, welche Höhe zu einem angemessenen Mindestschutz der Beschäftigten beiträgt, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und Beschäftigung nicht gefährdet. Dabei orientiert sie sich nachlaufend an der Tarifentwicklung. Sie beschließt alle zwei Jahre.
Wann wird über den Mindestlohn 2028 entschieden?
Die Kommission beschließt alle zwei Jahre. Ihr letzter Beschluss stammt vom 27. Juni 2025 und galt für 2026 und 2027; nach diesem Rhythmus folgt der nächste 2027. Ein Wert für 2028 ist bisher nicht veröffentlicht.
Quellen
- Einführung und Anpassungen des Mindestlohns. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Abgerufen 8. Nov. 2026.
- Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (BGBl. 2025 I Nr. 268). Bundesgesetzblatt, recht.bund.de, 7. Nov. 2025. Abgerufen 8. Nov. 2026.
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5). Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Abgerufen 8. Nov. 2026.
- Mindestlohnkommission. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Abgerufen 8. Nov. 2026.
- § 9 Mindestlohngesetz: Beschluss der Mindestlohnkommission. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen 8. Nov. 2026.
- § 11 Mindestlohngesetz: Rechtsverordnung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen 8. Nov. 2026.
- § 8 SGB IV: Geringfügige Beschäftigung und Geringfügigkeitsgrenze. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Abgerufen 9. Nov. 2026.
Aktualisiert 9. Nov. 2026: Erstveröffentlichung mit allen Stufen von 2015 bis 2027.